Herzlichen Glückwunsch! Hendrik Pischny (23) besteht die Fluglehrerprüfung.

Hendrik Pischny begann vierzehnjährig mit seiner Segelflugausbildung im LSV Dorsten, mittlerweile ist er Lizenzpilot und erfolgreicher Streckenflieger. Nun hat er im April die Fluglehrerprüfung bestanden und wird das komplett ehrenamtliche Fluglehrerteam in der Pilotenausbildung der Flugschüler und Flugschülerinnen tatkräftig unterstützen.

„ Wir sind stolz, dass wir mit Hendrik einen jungen aber verantwortungsbewussten Fluglehrer ausgebildet haben, der ebenso wie seine Kollegen ehrenamtlich und mit voller Leidenschaft sein Wissen weitergeben wird. “

lobt Ausbildungsleiter Sebastian Hater.

Um Fluglehrer zu werden, muss ein geeigneter Kandidat über eine gesetzlich vorgeschriebene, umfassende Flugerfahrung von mindestens 200 Starts sowie 100 Flugstunden verfügen.

Zuerst beginnt die Vorausbildung im Verein, bei der der Kandidat mit einem erfahrenen Fluglehrer lernt, das Flugzeug vom hinteren Sitz zu steuern. Denn anders als im Normalfall sitzen Fluglehrer nicht auf dem vorderen Pilotensitz, sondern dahinter.

Die eigentliche Ausbildung zum Fluglehrer findet anschließend auf einem mehrwöchigen, vom Landesverband organisierten Lehrgang statt. Neben detaillierter Theorie aus zehn fachspezifischen Fächern werden im Unterricht insbesondere auch pädagogische Inhalte vermittelt. Das Erlernte wird parallel dazu in der Praxis angewendet: Die Ausbilder simulieren Flugschüler, die verschiedene Fehler machen. Auf diese Weise erlernt der angehende Fluglehrer, Flugsituationen genau einzuschätzen – wann reichen Erklärungen für die Fehlerkorrektur, wann muss er aus Sicherheitsgründen selbst eingreifen. Besonders spannend sind dabei Ausbildungsflüge, in denen Grenzsituationen wie z.B. das Trudeln erflogen werden.
Am Ende des Lehrgangs nehmen Prüfer der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster eine theoretische und praktische Prüfung ab. In einer 45-minütigen Lehrprobe zeigt der zukünftige Fluglehrer zudem, dass er theoretische Inhalte spannend und verständlich vermitteln kann.

Nach bestandener Prüfung ist der Fluglehreranwärter berechtigt, unter Aufsicht eines erfahrenen Fluglehrers die Flugschüler im eigenen Verein praktisch und theoretisch zu unterrichten. Dabei muss der Anwärter alle Übungen, die bis zum Erhalt der Pilotenlizenz von Flugschülern zu lernen sind, mindestens einmal lehren und zusätzlich 50 Schulstarts oder 15 Flug-Schulstunden absolvieren. Erst dann wird der Anwärter zum selbstständigen Fluglehrer.

Die Fluglehrer-Lizenz muss dann durch Fortbildungen und Flüge mit Prüfern alle drei Jahre verlängert werden.