Im Luftsportverein Dorsten bieten wir Dir eine umfassende
Piloten-Ausbildung für Segelflugzeuge und/oder Motorsegler.
Seit 2020 können beide Ausbildungen unabhängig voneinander absolviert werden.
Es ist aber auch möglich, die Ausbildungen weiterhin nacheinander zu durchlaufen.
Die eigentliche Pilotenlizenz kann in beiden Fällen erst ab 16 Jahren erworben werden. Um fliegen zu dürfen benötigt jede*r Flugschüler*in (und später auch Pilot*in) ein gesetzlich vorgeschriebenes flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis.
Leider sind unsere Segelflugzeuge nicht für große oder ganz kleine Pilot*inn*en gebaut. Interessierte mit einer Körpergröße ab 1,90 m oder unter 1,50 m sollten unbedingt eine Sitzprobe mit Fluglehrer machen.
Da unsere Segelflug-Ausbildung regulär nur am Wochenende zwischen April und Oktober und im etwas schwieriger zu lernenden Windenstart stattfindet, werden im Durchschnitt etwa 50-60 Starts mit Fluglehrer bis zum ersten Alleinflug benötigt. Dies wird in den meisten Fällen innerhalb der ersten Flugsaison erreicht.
Die komplette praktische Ausbildung kann in etwa drei Flugsaisons abgeschlossen werden, die theoretische Ausbildung erfolgt hauptsächlich in den Wintermonaten dazwischen.
Die Gesamtdauer der Ausbildung ist wesentlich vom eigenen Engagement abhängig: Segelfliegen ist ein relativ zeitintensiver Sport; während der Ausbildung sollte in der Flugsaison ein Tag am Wochenende fest eingeplant werden, um in der Ausbildung schnell voran zu kommen.
Die Motorseglerausbildung dauert etwa 2 Jahre und ist aufgrund der Eigenstartfähigkeit zeitlich deutlich flexibler (auch wochentags), weniger vom Wetter abhängig und kann individuell mit den Fluglehrern abgesprochen werden. Auch hier findet die Theorie vornehmlich im Winter statt.
Für die Dauer einer Motorsegler-Ausbildung von Fußgängern kann mit etwa 40 Flugstunden gerechnet werden.
Eine Motorsegler-Ausbildung nach der Segelfluglizenz bedarf dagegen nur etwa 6 Stunden.
Die Ausbildung besteht aus zwei Bereichen. Zum einen die praktische Ausbildung während der Flugsaisons am Flugplatz und zum anderen die theoretische Ausbildung, die meist im Winter in Kursen in der Umgebung abgehalten wird.
In der praktischen Ausbildung gibt es drei Zwischenprüfungen, in denen Du zeigen sollst, was du gelernt hast:
A-Prüfung
Sie ist die wichtigste und auch schönste der drei Prüfungen. Sie besteht aus drei Starts mit dem Segelflugzeug. Das besondere: Du fliegst zum ersten Mal allein!
B-Prüfung
Hier werden weitere Flugmanöver überprüft. Du sollst zum Beispiel die Kreisrichtung fließend wechseln und in einem Zielfeld landen.
C-Prüfung
Bei dieser Prüfung sollst Du zeigen, dass Du den Seitengleitflug – kurz „Slip“ – im Landeanflug beherrscht. Er dient zum schnellen Höhenabbau im Landeanflug.
Nach der B-Prüfung beginnt bei uns im Verein auch die Windenfahrer-Ausbildung.
Analog zum Segelflug gibt es auch in der Motorsegler-Ausbildung praktische Zwischenprüfungen. So wird mit den ersten drei Alleinflügen z.B. die „Knatter-A“ erworben. 😉
Begleitend, aber vor allem im Winter, findet der theoretische Unterricht statt, der bei der Vorbereitung auf die amtliche theoretische Prüfung bei der Bezirksregierung hilft. Zusätzlich wird für den Flugfunkdienst ein Sprechfunkzeugnis erworben.
Erst wenn die behördliche Theorieprüfung bestanden ist, darfst Du den letzten Abschnitt der Ausbildung antreten: Du musst einen Streckenflug alleine durchführen. Hast Du diesen Flug gemeistert, kannst Du dich zur praktischen Prüfung anmelden. Sie besteht aus drei Flügen mit einem Prüfer. Ist dieser zufrieden mit Deinen Leistungen, erhälst Du Deine Lizenz.
Lizenz – und dann?
An die Segelflugausbildung kann die Berechtigung für Motorsegler angeschlossen werden (und umgekehrt).
Der Landessportbund NRW unterstützt uns zudem durch die „Förderung der Übungsarbeit„. *externer Link*
Wenn wir uns bereits kennen gelernt haben, findest Du hier alle Unterlagen, die Du für die Vereinsaufnahme und den Beginn Deiner Ausbildung benötigst. Keine Angst vor dem ganzen Papierkram, wir stehen Dir kompetent zur Seite. 🙂
Alle erforderlichen und nachfolgend aufgeführten Unterlagen müssen BEI ANTRAGSSTELLUNG vorgelegt werden.
1. Kopie Medical
Vor dem Beginn jeder Pilotenkarriere steht die Untersuchung zum flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis (Medical) an. Dabei stellt ein Fliegerarzt die Flugtauglichkeit fest.
– Der Weg zum Medical
– Verschiedene Erkrankungen und Tauglichkeit *externer Link*
– Hier die Arzt-Formulare herunterladen: „Flugmedizin Formulare EU-Recht“ des LBA *externer Link*
2. > Vollständiger Aufnahmeantrag <
Da wir ein Verein sind, musst Du Mitglied werden.
3. > Ausbildungsvertrag zwischen Flugschüler/Verein/Landesverband <
Seiten 1 – 4. Unsere Flugschule ist (wie alle ausbildenden Vereine in NRW) eine Außenstelle der Flugschule (ATO) des Dachverbandes (DAeC Landesverband NRW e.V.), sodass ein entsprechender Ausbildungsvertrag geschlossen werden muss.
4. Identitätsnachweis, d.h. Kopie von Personalausweis oder Reisepass
5. > Straffreiheitserklärung <, Nichtzutreffendes streichen.
6. NUR bei Minderjährigen: > Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter <
7. NUR für Motorsegler: Antrag auf > Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) für Luftfahrer & Flugschüler < *externer Link*. Das Antrags-Formular muss von uns als Flugschule unterschrieben werden, bevor die eigentliche Überprüfung stattfinden kann! Die ZÜP kostet derzeit 43,- €.
Die Notwendigkeit der Unterlagen 1. und 4.-7. ergibt sich aus § 16 (2) LuftPersV *externer Link*.
Alle Formulare können nach dem Herunterladen z.B. mit dem kostenlosen „Adobe Acrobat Reader DC“ am PC lesbar ausgefüllt und unterschrieben werden.
E-Mails mit gescannten Unterlagen können bei Bedarf verschlüsselt an die im Impressum angegebene Adresse gesendet werden.
- Online-Lehrbuch „Grundausbildung Segelfliegen“ *externer Link*
Versicherungen:
Soweit eine Versicherung nicht oder nicht im Umfang und in der Höhe besteht, die Du für ausreichend hälst, kannst Du Dich natürlich auf eigene Kosten zusätzlich versichern.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass evtl. bereits bestehende private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) in der Regel das aktive Luftfahrt-Risiko ausschließen. Üblicherweise ist ein versichertes Flugrisiko auf Flüge als Passagier in Airlinern beschränkt. Manchmal wird auch das Fliegen als Flugschüler*in eingeschlossen, das Fliegen mit Lizenz (auf die wir ja hinarbeiten) ist dann aber meist nicht mehr versichert. Wir raten dazu, die Vertragsbedingungen bestehender Versicherungsverträge genau zu prüfen.
Wichtige Versicherungen wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten vor Vereinseintritt und Aufnahme der Ausbildung abgeschlossen werden. Segelflug gilt bei fast allen Versicherungsunternehmen als Risikosportart, sodass mit 100%-Zuschlägen bei einem späteren Abschluss zu rechnen ist. Es gibt mittlerweile auch Versicherer, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab dem 10. Lebensjahr anbieten.
Über Verein/Verband bestehende Versicherungen:
Durch unseren eigenen Flugplatz mit Gebäuden und Flugzeugen gibt es immer etwas zu tun, aber in der Regel belaufen sich die Baustunden auf nur ca. 50 Stunden im Jahr. Die Arbeiten, die während der Baustunden geleistet werden können sind durchaus unterschiedlich. Die einen leisten ihre Baustunden etwa in der Werkstatt des Vereins ab und führen im Winter die Flugzeugwartung durch. Andere arbeiten an den Gebäuden, den Grünanlagen und dem Campingplatz und halten den Bewuchs klein. Zu den Baustunden zählen alle Tätigkeiten, die für den Erhalt des Flugzeug- und Maschinenparks und des Geländes nötig sind.
Da immer mehrere Leute zusammenarbeiten und wir uns alle gut verstehen ist das Arbeitsklima sehr gut und es wird viel gelacht.
Der LSV Dorsten zeichnet sich dabei für die Durchführung des Schulsportes bezüglich der Pilotenausbildung verantwortlich: Wir stellen die notwendigen Geräte und Einrichtungen wie z.B. das Fluggelände und die Flugzeuge zur Verfügung und unsere Fluglehrer übernehmen die theoretische und praktische Ausbildung.
Ansprechpartnerin am St. Ursula Gymnasium ist die Protektorin Verena Schürmann.
Webseite der Schülerfluggemeinschaft *externer Link*
Ansprechpartnerin an der Gesamtschule Schermbeck ist die Protektorin Anette Kukuk.