Seit April 2020 gelten neue Regelungen für die Motorsegler-Ausbildung.

So ist es jetzt nach Jahren wieder möglich, dass „Fußgänger“ die Ausbildung für den Motorsegler direkt und ohne Umweg über den Segelflugschein absolvieren können.

Natürlich ist es weiterhin möglich, nach dem Erwerb der Segelfluglizenz durch eine überschaubare Zusatzausbildung die Berechtigung für den Motorsegler zu erwerben.

Mehr Informationen zur Ausbildung hier: Pilot*in werden