… denn Florian Eichhorn und Justus Neisemeier haben ihre Prüfung zum BZF (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst) erfolgreich abgelegt. Es berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln.

„Ready for departure – Cleared for takeoff“

Im theoretischen Teil wurden Fragen zum Fach Luftrecht gestellt, im praktischen Prüfungsteil wurde dann ein An-/Abflug zu einem großen Verkehrsflughafen (Düsseldorf) simuliert. Neben dem Einholen von Freigaben zum Rollen oder Starten mussten z.B. auch verschiedene Anweisungen der Prüfer über Flugkurs oder Landeverfahren eingehalten und umgesetzt werden. Wert legen die Prüfer besonders auf Funkdisziplin, zügige, pünktliche und korrekte Meldungen und die Beherrschung der Standardfloskeln sowie Notmeldungen im Flugfunk.

Wir gratulieren zur bestandenen Prüfung!